Urheberrecht - Was darf man und was nicht?

Vorweg: Was hier steht, habe ich mir nicht ausgedacht oder speziell für meine Bilder erfunden. Das deutsche Recht schützt geistige Werke umfassend und alles aufgeführte steht so im Urheberrechtsgesetz. Übrigens ist jeder, der ein Foto macht, automatisch Urheber und besitzt die Rechte daran. Das Urheberrecht muss weder angemeldet, noch ins oder unters Bild geschrieben werden, damit es gültig ist!


Was darf man mit Fotos aus dem Internet machen?

Grundsätzlich darf jeder Fotos herunterladen und auf dem eigenen Rechner speichern, z. B. um sie sich später anzusehen. Auch das Zeigen innerhalb der Familie und im Freundeskreis ist erlaubt. Selbst sie mit dem eigenen Drucker auszudrucken und zuhause an die Wand zu hängen, ist kein Problem.


Was darf man mit Fotos aus dem Internet nicht machen?

Man darf sie nicht veröffentlichen! Das klingt zwar merkwürdig, da die besagten Fotos im Internet bereits veröffentlicht sind, es geht aber um den Kontext und den Einfluss des Urhebers. Es scheint selbstverständlich, aber man darf Fotos auch nicht unter dem eigenen Namen zeigen. So etwas ist Diebstahl (wird allerdings im Gesetz nicht damit gleichgesetzt) und kommt häufiger vor, als man denkt, weil viele Menschen wenig Ahnung vom Urheberrecht haben.

Außerdem darf man die oben erwähnten Ausdrucke nicht im Fotoladen oder anderswo anfertigen lassen, da das keine Privatkopie mehr darstellt, sobald es gegen Geld geschieht.


Was kann passieren, wenn man ein Bild nimmt und anderswo veröffentlicht?

Grundsätzlich kann man immer abgemahnt werden. Ein Brief vom Anwalt flattert ins Haus, mit dem Hinweis auf eine widerrechtliche Nutzung und der Aufforderung, Schadensersatz dafür zu bezahlen. Und der kann durchaus auch für kleine, unwichtig erscheinende Fotos schnell mehr als 1.000 € betragen!
Hat man Glück und gerät an einen wohlwollenden Urheber, kann es auch bei einem erhobenen Zeigefinger bleiben mit der Aufforderung, das Bild zu löschen oder sich Gedanken über ein Nutzungshonorar zu machen. So habe ich das bisher gehandhabt. Stellt man sich dann dumm oder geht gar in die Offensive, kann das ganze sogar bis vor Gericht gehen und dann wird es richtig teuer.


Wie sieht es mit Whatsapp, Facebook, Instagram und Co. aus?

Facebook und Instagram gelten als Veröffentlichung (auch bei geschlossenen Gruppen und privaten Profilen!). Hier kann das gleiche passieren, wie beim anderen Bilderklau. Auch bei Messenger-Diensten ist das Versenden fremder Fotos nicht erlaubt.


Und jetzt?

Da man (zumindest meistens) davon ausgehen kann, dass Menschen locker miteinander umgehen können und private Internetseiten nur hobbymäßig betrieben werden, lohnt es sich oft, einfach freundlich zu fragen, ob man das Bild verwenden darf ;-).